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Vermögenswirksame Leistungen, VL, vl fonds, vl bausparen, Sparzulage  
 
 
 

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321 meine vermögenswirksamen Leistungen


Vermögenswirksame Leistungen

Verschenken Sie kein Geld!

Nur jeder zweite Arbeitnehmer hierzulande nimmt vermögenswirksame Leistungen (VL) in Anspruch, wie eine Studie ergab. Damit verschenkt mehr als die Hälfte Zulagen vom Arbeitgeber und/oder vom Staat.


Wie ist der Ablauf?

Das Geld muss für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren angelegt werden. Sechs Jahre lang wird angespart, ein Jahr liegt das Geld dann noch fest.


Dabei stehen verschiedene Anlageformen zur Auswahl. Die wohl gängigsten sind Bausparen , Fonds oder eine Direktversicherung. Der Grund: Diese Sparformen werden vom Staat besonders gefördert. Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, hat Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage.


Die Einkommensgrenzen liegen derzeit bei 17.900 EUR und 35.800 EUR (Ledige/Verheiratete)/ Bemessungsgrundlage: 400 EUR.


Ob ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht, ist im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt, oder wird von vielen Unternehmen freiwillig gewährt, ebenso die Höhe der Arbeitgeberleistung – bis zu 40 Euro monatlich sind möglich. Häufig gilt der Anspruch ab dem siebten Monat der Festeinstellung.


Wie kommt man an die vermögenswirksamen Leistungen?

Klären Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben. Schließen Sie dann einen Vertrag über die Anlageform Ihrer Wahl ab. Der Arbeitgeber erhält eine Kopie des Vertrages und überweist die vermögenswirksamen Leistungen an das Vertragsunternehmen – inklusive des Betrages, den der Arbeitnehmer eventuell noch freiwillig von seinem Lohn drauflegt, um die Sparsumme zu erhöhen.


Die Sparzulage muss der Anleger jedes Jahr beim Finanzamt beantragen. Nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren überweist das Finanzamt schließlich die Zulage auf das Anlagekonto.

 


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