| Ablauf In der Kapitallebensversicherung ist mit dem Ablauf die Enstehung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung, in der Risikolebensversicherung und in der Schadenversicherung das Ende der Gefahrtragung und der Beitragszahlungspflicht verbunden.
Abrechnungsverband Zusammenfassung bestimmter Tarifgruppen in der Lebensversicherung in gesonderten Gewinn- und Verlustrechnungen. Aus den Überschüssen eines jeden Abrechnungsverbandes werden in der Lebensversicherung die Überschußanteilsätze für die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt.
Abschlußgebühr Vom Bausparer bei Abschluß des Bausparvertrages zu zahlendes Entgelt fürAbschlußkosten, das je nach Tarif zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme beträgt.
Abschreibung Herabsetzzung des Buchwertes von Gegenständen des Anlagevermögens.Sie kann sich entweder in Promille aus der Versicherungssumme/Beitragssumme errechnen oder aber in Pozent aus dem Beitrag.
Abtretung Vertraglich geregelte Übertragung einer Forderung (oder eines Rechts) von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Die Abtretung ist eine Übertragung der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung vom VN auf einen Dritten (z.B. einer Bank zur Absicherung eines Kredites). Die Rechte können ganz oder teilweise (z.B. ohne Einschluß der Überschußbeteiligung) übertragen werden. Eine Zustimmung des VU ist nicht erforderlich. Die Abtretung kann gegenüber dem VU natürlich erst wirksam werden, wenn sie ihm auch zugegangen ist. Die Wirkungen einer Abtretung sind beträchtlich. Sie umfassen in aller Regel das Recht auf Kündigung und die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Dritten (auch Zessionar genannt). Die Abtretung der Versicherungsforderung ist durch allgemeine Vorschriften und Bestimmungen des Versicherungsrechts (z.B. § 15 VVG und in den AVB enthaltene Anzeigepflichten) beschränkt.
Abwässerschäden In der Haftpflichtversicherung sind Sachschäden durch Abwässer grundsätzlich ausgeschlossen, können jedoch gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.
AfA Absetzung für Abnutzung. Steuerliche Bezeichnung für (planmäßige) Abschreibung.ArbeitgeberanteilBeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, sowie Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Agent Versicherungsvertreter
Agio Lateinisch: Aufgeld. Unterschied zwischen dem Nennwert und dem darüber liegenden Ausgabekurs eines Wertpapiers (Aktie, festverzinsliche Wertpapiere) bzw. dem Rückzahlungsbetrag.
Akkreditiv Anweisung des Käufers über seine Bank an die Bank des Verkäufers. Beinhaltet vielfach auch, welcher Transportversicherungsschutz zu nehmen ist. Die Banken verlangen Übernahme der Akkreditivvorschriften in die versicherungszertifikate, z.B. Deckung zu englischen Bedingungen (Institute CargoClauses) oder bei einem englischen Versicherer
Aktie Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird und dem Aktionär sein Anteilrecht am Grundkapital einer Aktiengesellschaft bescheinigt. Mindestnennbetrag 50,- DM (25,- €). Höhere Aktienbeträge müssen auf volle hundert DM lauten. Man unterscheidet: - Inhaberaktien - Namensaktien
Aktiengesellschaft Abkürzung: AG Handelsgesellschaft, deren Grundkapital in Teilsummen zerlegt, von zahlreichen Kapitalgebern (Aktionären) aufgebracht wird. Diese haften für Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft nur mit ihrer Einlage.Die Aktiengesellschaft ist eine typische Organisationsform von Großunternehmen.Organe: Vorstand (Geschäftsführung), Aufsichtsrat, Hauptversammlung. Letztere beschließt u.a. die Gewinnverteilung (Dividende).
Aktiva Bezeichnung für das Vermögen als Gesamtheit aller im Unternehmeneingesetzten Wirtschaftsgüter in der Bilanz.
Allgemeine Bemessungsgrundlage Begriff aus der Sozialversicherung. Feststehender Wert, der jährlich durch die Bundesregierung festgesetzt wird. Die Allgemeine Bemessungsgrundlage verändert sich im gleichen Verhältnis, wie die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte aller Versicherten der beiden letzten Jahre vor der Berechnung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Nach dem Gesetz zur Regelung des rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBB) von 1976 sind AGB "alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluß eines Vertrages stellt".
Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB sind Bedingungen, die dazu bestimmt sind, in eine unbegrenzte Anzahl gleichliegender Versicherungsverträge als Bestandteil aufgenommen zu werden.
Allmählichkeitsschäden Es sind in der Haftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche ausgeschlossen, die durch allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, von Dämpfen oder Feuchtigkeit usw. entstehen.
Alterserhöhung Theoretische Annahme eines höheren Eintrittsalters bei erhöhtem Risiko in der Lebensversicherung.
Altersversicherung Vorsorge für das Alter durch Renten- oder Kapitalversicherungen
Altersversorgung Vorsorge für das Alter auf verschiedensten wirtschaftlichen und juristischen Wegen, z.B. durch Sparen, Leibrenten, Kauf und Bereitstellung von Sachwerten usw.
Alterungsrückstellung Mit dem Alter wächst das Risiko der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, welches durch diese besondere Rückstellung berücksichtigt wird.
Altlasten Schäden im Zusammenhang mit der in der Vergangenheit erfolgten Verunreinigung von Boden und/oder Grundwasser oder von Gewässern.
Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung in der Praxis des niedergelassenen Arztes oder Zahnarztes oder im Ambulatorium eines Krankenhauses.
Amortisation -Planmäßige, allmähliche Tilgung einer Schuld (z.B. Hypothek). -Rentabilität einer Investition
Amtliches Kennzeichen Die überwiegende Mehrzahl der Kraftfahrzeuge oder Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von der Zulassungsstelle im Verkehr zugelassen sind.
Anamnese In der Personenversicherung verwendeter medizinischer Begriff: Gesundheitliche Vorgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Vorerkrankungen.
Änderungsrisiko Änderung des versicherten Risikos durch Änderung von Risikofaktoren infolge z.B. wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Veränderungen (z.B. Vergrößerung der Einbruchdiebstahlkriminalität; Erhöhung von Reparaturkosten; Erhöhung von Gerichtsgebühren).
Anerkennung Erklärung eines Sozialversicherungsträgers, durch die eine Versicherungsberechtigung oder eine Versicherungspflicht oder die Gültigkeit der gezahlten Beiträge rechtsverbindlich festgestellt wird. Zu unterscheiden vom Schuldanerkenntnis und vom prozessualen Anerkenntnis.
Anfängerrisiko In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wird dem statistisch festgestellten Anfängerrisiko in bezug auf die Schadenträchtigkeit durch die Klasse 0 und die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 Rechnung getragen. In der Fahrzeugvollversicherung gilt ähnliches.
Anfechtung Ein Begriff des Bürgerlichen Gesetzbuches. Siehe: Arglistige Täuschung.
Anlagegrundsätze Richtlinien eines Investmentfonds, in denen festgelegt ist, in welche Werte und Anlagearten dieser investieren darf und welche Mindest- bzw. Höchstanteile einzelner Werte erworben werden dürfen.
Anleihen Anleihen dienen juristischen Personen zur Finanzierung von Investitionen und existieren in unterschiedlichen Ausprägungen (Konditionen / Laufzeit / Währungen / Emittenten). Anleihen beschreiben festverzinsliche Schuldverschreibungen. Der Anleger kauft Anleihen meist zu einem Kurs von 100 % und mit einem Kupon (variabel, fest), der die Verzinsung dieser Anleihe angibt. Bei Nullkuponanleihen werden keine Zinszahlungen während der Laufzeit geleistet, sie werden je nach Laufzeit unter 100 % verkauft, während sie nach Laufzeitende zu 100 % zurückgekauft werden.
Anleihearten Unterschiedliche Anleihen werden von folgenden Emittenten herausgegeben: •Staatsanleihen sind Anleihen der öffentlichen Hand und genießen die höchste Bonität, da sie bei liquiden Staaten immer bedient werden. •Schuldverschreibungen stammen meist von Kreditinstituten mit Sonderaufgaben (z.B. KfW). •Kommunalobligationen bzw. Pfandbriefe stammen von Kommunal- und Realkreditinstituten des öffentlich-rechtlichen Sektors (z.B. Landesbanken). •Industrieanleihen werden von Unternehmen emittiert. •Sonstige Schuldverschreibungen des Sparkassensektors. •Auslandsanleihen stammen von ausländischen Emittenten und können entweder auf Euro (Euro-Staatsanleihen) oder andere Währungen (Fremdwährungsanleihen) lauten.
Anleihemarkt Am Anleihemarkt findet der gesamte Handel mit Anleihen statt. In Deutschland werden Anleihen wie auch Aktien amtlich, sowie im geregelten Markt und im Freiverkehr gehandelt.
Aktie Eine Aktie ist ein Wertpapier und verbrieft den Anteil an einer Gesellschaft. Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise das Miteigentum an einem Unternehmen, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig.
Aktienfonds Investmentfonds mit überwiegender oder vollständiger Investition in Aktien (z.B. eines bestimmten Landes, einer Region oder international). Desweiteren gibt es Aktienfonds, die ausschließlich in Aktien bestimmter Unternehmensgruppen investieren (z.B: Branchen, oder Small-Cap- Fonds) Aktienfonds haben i.d.R. ein kurzfristig höheres Risiko, langfristig größere Chancen auf Wertsteigerungen als Rentenfonds.
Aktiensplit Aktiensplit ist eine Maßnahme einer Aktiengesellschaft den Nennwert der Aktien herabzusetzen oder die Anzahl der ausgegebenen Aktien zu erhöhen um den Kurs einer börsennotierten Aktie zu reduzieren und die Aktie damit leichter (leichter handelbar) zu machen.
Aktionär Der Aktionär ist Eigentümer eines Anteils an einer Aktiengesellschaft. Er nimmt seine Rechte insbesondere durch Teilnahme an der Hauptversammlung wahr. Dort wird von den Aktionären der Aufsichtsrat gewählt, der die Führung der Gesellschaft durch den Vorstand überwacht (anders bei Mitbestimmung). Am Gewinn des Unternehmens wird der Aktionär durch die Ausschüttung von Teilen des Gewinns als Dividende beteiligt. Das Stimmrecht und der Gewinnanteil des Aktionärs bestimmen sich nach der Größe seines Anteils an der Gesellschaft.
Aktiengesellschaft Aktiengesellschaft - Lexikon Finanzen Eine Aktiengesellschaft, Abk. AG, ist eine privatrechtliche Ausgestaltung einer Gesellschaft als Unternehmensform, bei der das Gesellschaftsvermögen (Grundkapital/Aktienkapital) in Aktien aufgeteilt ist. Neben der GmbH und der KGaA gehört sie zu den Kapitalgesellschaften.
Ausgabeaufschlag (Agio) Ist eine einmalige Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen anfällt. Sie wird üblicherweise als Prozentsatz auf der Basis des Rücknahmepreises angeben. Die Höhe des Ausgabeaufschlags ist flexibel und abhängig von der Höhe der Anlage, der Art des Fonds, seiner Anlageschwerpunkte und der Vertriebstrategie der KAG. Der Ausgabeaufschlag dient der Deckung der Vertriebskosten und variiert zwischen 0 und 7 %.
Auskunftspflicht Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft im Schadenfall jede Auskunft zu erteilen, die diese für erforderlich hält, um den Umfang der Leistungspflicht festzustellen.
Auslandsreisekrankenversicherung Auf den besonderen Bedarf und die besondere Gefahrenlage abgestellte kurzfristige Krankenversicherung.
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